Aktuell

Massnahmen für tiefere Anfangsmietzinse ergreifen

Medienmitteilung des MieterInnenverbandes Kanton Bern vom 1.2.2012

Mit grossem Interesse hat der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern (MVB) Kenntnis genommen vom heute veröffentlichen Bericht „Wohnungsmarktbeobachtung“ der Stadt Bern. Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt werden die Mieten bei Mieterwechsel oft massiv erhöht.

Die Lage auf dem bernischen Mietwohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Die Leerwohnungs-ziffer in der Stadt Bern ist und bleibt weit unter 1%. Das spüren Mieterinnen und Mieter nicht nur auf der Wohnungssuche, sondern auch beim Abschluss eines Mietvertrags: Auf dem heute ausgetrockneten Wohnungsmarkt schlagen Vermieter bei der Anfangsmiete durchschnittlich dreimal mehr drauf als noch vor zehn Jahren. Es braucht diverse Massnahmen, welche den Mietwohnungsmarkt entspannen und den Druck auf die Mietzinse dämpfen. Der MVB fordert deshalb:

•    Der Anfangsmietzins soll künftig mit einem amtlichen Formular gemäss Artikel 269d OR angezeigt werden. Nach geltendem Recht können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon die Verwendung des amtlichen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrages für obligatorisch erklären. Leider haben nur wenige Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, obwohl die präventive Wirkung dieser Formularpflicht nicht zu unter-schätzen ist.

Wehrpflicht endlich abschaffen

Medienmitteilung der GSoA vom 5. Januar 2011
Link: Tagesschau vom 5.1.12

Heute (5.1.2012) hat ein breites Bündnis unter der Federführung der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) die Initiative „JA zur Aufhebung der Wehrpflicht“ mit 107'280 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Die Wehrpflicht ist ein Relikt des Kalten Krieges und gehört endlich aufgehoben. Die meisten europäischen Länder haben sich von der Idee des Massenheeres verabschiedet. Die Wehrpflicht widerspricht den tatsächlichen Herausforderungen, vor denen die Schweiz und die Welt stehen. Mit der Aufhebung der Wehrpflicht würden finanzielle und personelle Ressourcen frei, die für die Lösung dieser Herausforderungen besser genutzt werden können.

Die Initiative berührt nur Artikel 59 der Verfassung, der die Dienstpflicht regelt. Nicht tangiert wird Artikel 58, in dem festgeschrieben ist, dass die Schweiz eine Armee hat und dass diese nach dem Milizprinzip organisiert ist. Mit der Beibehaltung von Artikel 58 schliesst die Initiative eine Berufsarmee aus; Folge der Initiative ist eine freiwillige Milizarmee.

Die Krise der Wehrpflicht äussert sich am deutlichsten in der Beteiligung: Nur noch 30 Prozent der Stellungspflichtigen absolvieren den Militärdienst bis zum Schluss. Von „Wehrgerechtigkeit“ kann keine Rede mehr sein.

Via sicura - für mehr Sicherheit auf der Strasse

Votum zum Eintreten auf die Verkehrssicherheitsvorlage "via sicura", 19.12.2011
Link: Beitrag in der Tagesschau

"Brienz: Fussgängerin bei Unfall auf Zebrastreifen tödlich verletzt"; "Laufen: Autofahrer übersieht 35-jährige Frau beim Überqueren der Strasse"; Plaffeien: " Fussgängerin am Zebrastreifen von Auto erfasst"; "Worb: 10-jähriger Schüler auf Fussgängerstreifen angefahren und wenig später im Spital verstorben". Das sind Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen. Und die schreckliche Serie der Unfälle auf Fussgängerstreifen reisst nicht ab: Auch dieses Wochenende starben zwei Menschen auf einem Zebrastreifen; mehrere wurden teils schwer verletzt. Letzte Woche brachte der Kassensturz eine erschreckende Bilanz der Zebrastreifen-Unfallopfer seit November: 7 Todesopfer und 56 Verletzte – und täglich werden es mehr.

Meine Damen und Herren, es ist traurig, dass gerade jetzt, da wir die „Via sicura“-Vorlage endlich diskutieren, eine derartige Häufung von Unfällen passiert. Sie sind nicht der Auslöser unserer heutigen Diskussion, aber sie sind Mahnmale, dass wir uns nicht mit der bisherigen Verkehrssicherheitspolitik begnügen dürfen, sondern einen Schritt weiter gehen müssen. Dazu gehört, dass wir heute auf die beiden Verkehrssicherheitsvorlagen eintreten.

Jetzt runter mit den Mieten!

Medienmitteilung des MieterInnenverbandes Kanton Bern vom 1.12.2011

Weil der Referenzzinssatz von 2.75 auf 2.50 Prozent fällt, haben viele Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Um zu Ihrem Recht zu kommen, müssen sie aber handeln, denn viele Vermieter senken die Miete nämlich nicht von sich aus. Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern MVB empfiehlt allen Mietenden zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht. In der Regel ist dies der Fall, wenn der Mietzins auf einem Zinssatz von 2.75% oder mehr beruht.

Falls nach Prüfung des Mietvertrages bzw. der letzten nicht angefochtenen Mietzinserhöhung ein Anspruch auf Mietzinssenkung besteht, sollten die Mieterinnen und Mieter ihren Vermieter an seine Pflicht zur Senkung des Mietzinses erinnern und ein entsprechendes schriftliches Senkungsbegehren stellen.

Achtung: Das Senkungsbegehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingetroffen sein, d.h. für alle Verträge mit den ortsüblichen Kündigungsterminen Ende April/Ende Oktober muss das Senkungsbegehren spätestens am 31. Januar 2012 beim Vermieter eingegangen sein,andernfalls würde eine allfällige Mietzinssenkung frühestens auf den nächsten Kündigungstermin wirksam.

Kampfjets vors Volk

Erschienen in der SP-Mitgliederzeitung links.ch Nr. 123, November 2011
Ausgewählte Links zu Auftritten von Evi Allemann in den Medien:
Tagesschau
/ 10vor10 / NZZOnline vom 30.11.11 / Blick vom 30.11.11 / SonntagsZeitung vom 4.12.11

Kurz vor Abschluss der Legislatur meinten die Bürgerlichen, sich ein milliardenteures Abschiedsgeschenk machen zu müssen: Sie beauftragten den Bundesrat, dem Parlament bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen. Die Finanzierung soll über einen auf 5 Milliarden Franken aufgestockten Ausgabenplafonds sichergestellt werden, in dem auch die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge Platz haben soll. Und als ob dem nicht genug wäre: Das Ganze soll am Volk vorbei geschmuggelt werden. Da wurde die Rechnung aber ohne uns gemacht!

Streumunition verbieten

Medienmitteilung der SP Schweiz vom 18.10.2011
Ausgewählte Links zu Auftritten von Evi Allemann in den Medien:
Echo der Zeit / 10vor10 / Aargauer Zeitung / Newsnetz

«Die bürgerliche Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats will nichts wissen von einem Verbot von Streumunition. Auf ein entsprechendes internationales Übereinkommen sowie die damit verbundene Änderung des Schweizer Kriegsmaterialgesetzes soll nicht eigetreten werden. Dieser Entscheid schadet dem internationalen Ansehen der Schweiz und steht in einem krassen Gegensatz zum Bundesrat und zum erstberatenden Ständerat. Ausserdem macht der Kommissionsbeschluss deutlich, in welch alarmierender Verfassung die SiK-N ist und wie einseitig die Kommission personell aufgestellt ist: Nach dem undemokratischen Kampfjet-Entscheid vor wenigen Wochen unterstützen die Bürgerlichen nun auch noch international geächtete Munition.

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