Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten
Votum als Kommissionssprecherin zur Motion SiK-SR. Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten, 2.3.2011
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2011 die von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates am 6. September 2010 eingereichte und vom Ständerat am 23. September 2010 einstimmig angenommene Motion geprüft. Ich nehme es gleich vorweg: Ihre Kommission beantragt mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen vorzulegen, wonach ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen eingeführt wird, welche aus der Schweiz Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebieten erbringen. Die von der SiK-SR aufgeworfene Thematik einer Bundesregelung für in Krisen- und Konfliktgebieten tätige private Sicherheits- und Militärfirmen ist nicht neu. Der Bundesrat befasste sich bereits im Frühjahr 2008 mit dieser Thematik, verzichtete aufgrund eines Berichtes des
undesamtes für Justiz jedoch auf eine Regelung. Als Gründe für seinen Entscheid nannte der Bundesrat damals namentlich die geringe Attraktivität des Standorts Schweiz und des hiesigen Marktes sowie den im Verhältnis zur Bedeutung des Phänomens unverhältnismässigen Kontrollaufwand. Ausserdem wollte der Bundesrat die weitere Entwicklung des Rechts in anderen Staaten und auf der internationalen Ebene abwarten.
Aufgrund der in jüngster Zeit bekanntgewordenen Entwicklungen, namentlich der Ansiedelung von Aegis in Basel, ist es jedoch angezeigt, die Situation neu zu beurteilen. Nicht nur die SiK-SR, sondern auch die SiK-NR betrachtet die Privatisierung von Kriegshandlungen und die Niederlassung solcher Dienstleister mit Sorge. An der Sitzung vom 8. November 2010 waren sich die Kommissionsmitglieder über den Regulierungsbedarf einig. Die Kommission beschloss jedoch, mit der Behandlung der Motion der SiK-SR abzuwarten, bis der Bericht des Bundesamtes für Justiz vorliege und man sich bei der Beratung auf präzisiere Definitionen und Fakten stützen könne. An der Sitzung vom 22. Februar 2011 konnte die Kommission diesen Bericht diskutieren und dann auch die Motion behandeln.
Der Bundesrat favorisiert in seinem Bericht ein System, wonach private Sicherheitsfirmen künftig verpflichtet werden, im Vorfeld von Einsätzen im Ausland die zuständige Bundesbehörde zu informieren. Dieser Pflicht zur Information der zuständigen Behörde wären alle in der Schweiz niedergelassenen privaten Sicherheitsfirmen unterstellt, unabhängig von ihrer Organisationsstruktur und Rechtsform. Zudem sollen gewisse Tätigkeiten gesetzlich verboten werden. Weitere Tätigkeiten in Krisen- oder Konfliktgebieten könnten verboten werden, wenn die Aktivitäten den internationalen Verpflichtungen der Schweiz oder den Prinzipien der Schweizer Aussenpolitik zuwiderlaufen oder die Sicherheit des Landes bzw. seine Reputation gefährden würden.
Die Kommission zeigte sich mit der Stossrichtung des Berichtes einverstanden. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung, insbesondere in Bezug auf die Aktivitäten im Ausland, beschränkt sind. Weiter bringt die Abgrenzung zwischen Bewachungs- und Kampfhandlungen erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Die Mehrheit der Kommission hielt fest, dass eine Bewilligungspflicht im Vergleich zu einer blossen Melde- oder Informationspflicht mehr Sicherheit bringe und deshalb anzustreben sei. Die Möglichkeit zum Verbot gewisser privater Sicherheitsfirmen muss bereits im Vorfeld von unerwünschten Handlungen bestehen. Die Kommission unterstützt daher die Motion des Ständerates, welche deutlich ein Zulassungssystem und nicht nur eine Informationspflicht fordert.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder bevorzugt also eine weiter gehende Lösung, als dies der Bundesrat vorsieht. Es wurde argumentiert, dass insbesondere die Schweiz, welche sich der Neutralitätspolitik verpflichte und eine weit zurückreichende Auseinandersetzung mit dem Söldnerwesen hinter sich habe, keinerlei Niederlassungen solcher Firmen dulden sollte. Die Mehrheit der SiK-NR will Unternehmen, die Söldnerverbände betreiben oder die Absicht haben, dies zu tun, jegliche Tätigkeit auf Schweizer Staatsgebiet verbieten. Die Kommission beschloss daher, zwei weitere Kommissionsmotionen zu verabschieden, welche ein Verbot solcher Unternehmen fordern. Drei weitere Kommissionsmotionen verlangen ebenfalls klare gesetzliche Grundlagen und verleihen dem vom Ständerat geforderten Zulassungssystem erneut Nachdruck.
Ihre Kommission beantragt Ihnen - ich habe es eingangs bereits gesagt - mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion der SiK-SR.






