Echte Integration statt Scheinlösungen
Diese Kolumne erschien in der Berner Zeitung vom 30. Oktober 2010.
Die jüngsten Umfragen zeigen, dass die SVP-Ausschaffungsinitiative viel Zuspruch geniesst, auch aus Teilen des linken Lagers. Das erfüllt mich mit grosser Sorge. Offensichtlich spricht die SVP mit ihrer extremistischen Initiative nicht nur ein weit verbreitetes Unbehagen in der Bevölkerung an, sondern viele Menschen vermuten, dass diesen Problemen mit einfach gestrickten Lösungen beizukommen sei. Alles, was der SVP bei Problemen und Missständen einfällt, sind Verbote und immer noch härtere Strafen. Bei dieser Ausgangslage ist es umso wichtiger, dass es einen Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative gibt, denn nur damit kann die untragbare Ausschaffungsinitiative verhindert werden. Nur wer gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag stimmt, hilft mit, die Initiative zu verhindern. Wer zweimal Nein stimmt, unterstützt die SVP.
Die Initiative will Ausschaffungen auch für Bagatelldelikte, ohne Betrachtung des Einzelfalls und ohne Augenmass. Heute werden jährlich rund 400 Ausländerinnen und Ausländer weggewiesen, die schwere Straftaten begangen haben. Würde die Initiative angenommen, würde sich diese Zahl auf mindestens 1‘500 Personen erhöhen, denn gemäss Initiative reicht es für die Ausschaffung schon, dass ein sozialhilfeabhängiger Ausländer vergisst, eine vorübergehende Untermiete in seiner Wohnung oder einen kleinen Nebenverdienst rechtzeitig zu deklarieren. Zudem macht die SVP immer wieder deutlich, dass die Verhältnismässigkeit einer Wegweisung nach Annahme der Initiative nicht mehr geprüft werden soll – Vernunft und Augenmass sollen verboten werden. Und hier unterscheidet sich der Gegenvorschlag entscheidend von der Initiative: Gemäss dem Gegenvorschlag sollen der Spielraum der kantonalen Behörden eingeengt und deren Praxis vereinheitlicht werden. Doch mit dem Gegenvorschlag wird es weiterhin möglich sein, die für jeden Einzelfall richtige, vernünftige Lösung zu finden. Dazu kommt, dass der Gegenvorschlag, ganz anders als die Initiative, das Völkerrecht und die Bundesverfassung respektiert.
Die Schwierigkeiten, die heute beim Vollzug der Ausschaffungen bestehen, beruhen im Übrigen nicht auf mangelnder Strenge der Behörden und Gerichte, sondern meistens darauf, dass die betroffenen Staaten ihre delinquenten Bürger nicht zurücknehmen oder deren Unversehrtheit nicht garantieren wollen. Dieses Problem kann weder SVP-Initiative noch Gegenvorschlag lösen. Diese Herausforderung kann allein durch den Abschluss von Rückübernahmeabkommen bewältigt werden – eine Aufgabe, die vom ehemals zuständigen Bundesrat Blocher sträflich vernachlässigt wurde.
Als Sozialdemokratin sehe ich den grossen Pluspunkt des Gegenvorschlags darin, dass dieser sich nicht auf die Feuerwehr – die Ausschaffung schwer kriminell gewordener Ausländerinnen und Ausländer – beschränkt, sondern mit dem Integrationsartikel die Entstehung der Probleme ins Auge fasst – die Brandverhütung sozusagen. Gewiss ist die Integration zunächst Aufgabe jedes Einzelnen, der hier leben will – aber eben nicht allein. Integration funktioniert nur dann, wenn beide Seiten sie wollen und beide Seiten sich anstrengen. Der Integrationsartikel wird dafür sorgen, dass der Staat den integrationsbereiten Ausländerinnen und Ausländern dabei hilft, ihr Vorhaben umzusetzen und hier zur Zufriedenheit aller heimisch zu werden. Die SVP will das natürlich nicht, denn nicht integrierte Ausländer, die möglichst noch kriminell werden, sind ihr wichtigstes Kapital. Darum ist die SVP gegen den Integrationsartikel – und nicht wegen der Kosten. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Integration ist in vielerlei Hinsicht enorm, ganz zu schweigen vom gesellschaftlichen Nutzen. Darum stimme ich am 28. November überzeugt für den Gegenvorschlag, um die Integration voranzubringen und die Scheinlösungen der SVP wirksam zu bekämpfen.






