Jetzt runter mit den Mieten!

Medienmitteilung des MieterInnenverbandes Kanton Bern vom 1.12.2011

Weil der Referenzzinssatz von 2.75 auf 2.50 Prozent fällt, haben viele Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Um zu Ihrem Recht zu kommen, müssen sie aber handeln, denn viele Vermieter senken die Miete nämlich nicht von sich aus. Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern MVB empfiehlt allen Mietenden zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht. In der Regel ist dies der Fall, wenn der Mietzins auf einem Zinssatz von 2.75% oder mehr beruht.

Falls nach Prüfung des Mietvertrages bzw. der letzten nicht angefochtenen Mietzinserhöhung ein Anspruch auf Mietzinssenkung besteht, sollten die Mieterinnen und Mieter ihren Vermieter an seine Pflicht zur Senkung des Mietzinses erinnern und ein entsprechendes schriftliches Senkungsbegehren stellen.

Achtung: Das Senkungsbegehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingetroffen sein, d.h. für alle Verträge mit den ortsüblichen Kündigungsterminen Ende April/Ende Oktober muss das Senkungsbegehren spätestens am 31. Januar 2012 beim Vermieter eingegangen sein,andernfalls würde eine allfällige Mietzinssenkung frühestens auf den nächsten Kündigungstermin wirksam.

Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Senkungsbegehrens eine Antwort geben.Unterlässt er dies oder gibt er die Mietzinssenkung überhaupt nicht oder nur zum Teil weiter, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen regionalen Schlichtungsbehörde innerhalb von 30 Tagen ein entsprechendes Senkungsbegehren zu stellen. Es empfiehlt sich, sich vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens von einer Fachperson des MVB beraten zu lassen.

Der MVB hilft – Mietzins-Checkup für alle

Der MVB informiert auf der Website www.mieterverband.ch/bern über das korrekte Vorgehen. Entsprechende Musterbriefe und Merkblätter können auch auf der Geschäftsstelle an der Monbijoustrasse 61, 2.Stock, 3007 Bern oder unter der Tel. 0848 844 844 bezogen werden.

Mitglieder können sich beim MVB kostenlos persönlich beraten lassen.

Für Nichtmitglieder (gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 40.-) und für Mitglieder (kostenlos) besteht zudem die Möglichkeit, den schriftlichen Mietzins-Checkup in Anspruch zu nehmen. Der MVB rechnet den gesetzlich zulässigen Mietzins nach und bietet rechtliche Beratung und gegebenenfalls Rechtsbeistand, wenn der Vermieter die Senkung nicht weitergeben will.

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