Mit mehr Schutz vor Waffengewalt Menschenleben retten
Erschienen als Kolumne in der Zeitung Südostschweiz, Januar 2011
Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 300 Menschen infolge eines Schusswaffenmissbrauchs. Der Missbrauch von Schusswaffen kann leider nie ganz ausgeschlossen werden, doch mit konkreten Massnahmen können die Risiken massiv reduzieren werden. Genau diese Chance bietet die Initiative für den Schutz vor Waffengewalt. Und dabei geht es nicht um wenig: Rund 2.3 Millionen Waffen, davon dreiviertel aktuelle oder ehemalige Armeewaffen, lagern derzeit in den Schweizer Schlafzimmerschränken, Kellern oder Estrichabteilen. Von diesen Waffen geht ein immenses Gefahren- und Drohpotenzial aus. Dieses tatenlos hinzunehmen, ist verantwortungslos, denn es geht um nichts geringeres als um Leben oder Tod.
Die Verfügbarkeit von Schusswaffen ist in der Schweiz unglaublich hoch – und das hat gefährliche Konsequenzen. Dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen ein entscheidendes Kriterium für die Anzahl Missbräuche ist, zeigen nun auch die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik: Als die Armee Mitte der 90er Jahre noch einen Effektivbestand von über 450'000 Soldaten aufwies, betrug auch die Anzahl jährlicher Schusswaffentoter noch um die 450. 2005 zählte die Armee noch 232'000 Soldaten; die Anzahl Schusswaffentote sank auf rund 300. Und als 2008 der Effektivbestand der Armee auf 206'000 Soldaten sank, zählte die Statistik noch rund 260 Schusswaffentote. Dies beweist den auch wissenschaftlich vielfach belegten Zusammenhang: Je weniger Schusswaffen verfügbar sind, desto weniger Schusswaffentote sind zu beklagen.
Was tun? Die Verfügbarkeit von Schusswaffen kann nicht mit einer einzigen Massnahme reduziert werden. So schlägt die Initiative denn auch ein ganzes Massnahmenpaket vor. Dabei ist die sichere Verwahrung der Armeewaffe im Zeughaus nur ein Element, wenn auch ein symbolträchtiges. Diese Massnahme allein bringt jedoch noch nicht den optimalen Erfolg für mehr Schutz vor Waffengewalt. Deshalb schlägt die Initiative weitere Instrumente wie die Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, ein zentrales Waffenregister oder ein Verbot besonders gefährlicher Waffen für private Zwecke vor. Ausnahmen sieht die Initiative etwa für Sportschützen oder Jäger vor. Diese werden ihre Hobbys auch nach der Annahme der Initiative weiter ausüben können.
Trotz zahlreicher schrecklicher Ereignisse lehnte das Parlament in der Vergangenheit alle Vorschläge zur wirksamen Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ab. Wenn es Fortschritte gab, dann stets auf Druck von aussen, sprich aufgrund des Schengener Abkommens. Es liegt deshalb am Volk, den Verfassungsauftrag zum Schutz vor Waffengewalt zu konkretisieren und endlich wirksame Massnahmen zur Umsetzung einzuleiten.






