Fairer Handel ist Voraussetzung für eine friedlichere und gerechtere WeltEvi Allemann, Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates
Die Weltwirtschaft wächst beeindruckend schnell, aber längst nicht alle profitieren davon. Die Hälfte der Weltbevölkerung verdient weniger als zwei Dollar pro Tag. Über 12 Millionen Menschen leben und arbeiten unter sklavenähnlichen Bedingungen. Und 200 Millionen Kinder arbeiten statt zur Schule zu gehen. Das muss sich ändern.
Die Globalisierung stellt uns vor eine grosse Herausforderung: Wir müssen dafür sorgen, dass der intensivierte internationale Wettbewerb nicht in Massen neue Verliererinnen und Verlierer schafft und Arme noch ärmer werden lässt. Es darf nicht sein, dass einige wenige massiv profitieren, während die allgemeine soziale Ungerechtigkeit zunimmt und die Umwelt weiter zerstört wird. Kurz: Wir müssen die Globalisierung sozial und ökologisch gestalten, denn aufhalten können wir sie nicht. Der Weg dorthin führt primär über multilaterale Abkommen im Rahmen der WTO. In allen wichtigen Abkommen müssen Regeln verankert werden, die soziale und ökologische Standards garantieren und dafür sorgen, dass den Menschenrechten Nachachtung verschafft wird.
Leider stocken die WTO-Verhandlungen seit längerem. Die Tendenz, regionale und bilaterale Freihandelsabkommen abzuschliessen, hat sich deshalb deutlich verstärkt. Die Schweiz hat als kleine offene Volkswirtschaft ein Interesse daran, den Marktzugang weltweit zu verbessern und ihre Wettbewerbsposition namentlich gegenüber den Konkurrenten aus anderen OECD-Staaten zu verbessern. Die Schweiz hat aber ein ebenso vitales Interesse daran, dass sich die Weltwirtschaft nachhaltig entwickelt, auch untere Gesellschaftsschichten vom Wachstum profitieren und der Wettbewerb nicht so organisiert ist, dass völkerrechtswidriges Sozial- und Umweltdumping honoriert wird. Freihandelsabkommen sollen also nur unter der Voraussetzung abgeschlossen werden, dass vor der Eröffnung von Verhandlungen die Auswirkungen eines Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung abgeschätzt und dass in allen Freihandelsabkommen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards verankert werden. Dies gilt insbesondere für umfassende Freihandelsabkommen mit Ländern der Dritten Welt.
Die Verankerung von Standards im internationalen Recht über Handel, Investitionen und geistiges Eigentum ist entscheidend, um auch bei uns der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass auf dem Weltmarkt jene einen Wettbewerbsvorteil erhalten, die Kinder oder Zwangsarbeitende für sich schuften lassen oder Raubbau an der Natur begehen. Beruht der Preisvorteil von Gütern und Dienstleistungen darauf, dass sie unter Verletzung der Menschenrechte, unter Missachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und auf Kosten der Umwelt produziert werden, so wird damit nicht nur jede Hoffnung auf eine faire, nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Ländern vernichtet. Vielmehr werfen solche Praktiken auch bei uns in der Schweiz KMUs aus dem Markt, zerstören Arbeitsplätze und leisten unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen Vorschub.
Wie ernst es der Schweiz mit ihrem Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung ist, muss sie in den kommenden Freihandelsverhandlungen zwischen den EFTA-Staaten und Indien beweisen: In der Präambel oder einem Zielartikel sollen menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards Eingang finden. Die Verhandlungen beginnen sehr bald – ein erstes Treffen ist anlässlich des WEF geplant.
Erschienen im links.ch Nummer 01/2008 |