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Fragestunde vom 17. März 2008

Rückgabe widerrechtlich entwendeter Munition

Mit Brief vom 3.1.08 haben die Armeeangehörigen vom Führungsstab der Armee den Befehl erhalten, die Taschenmunition zurückzugeben. Im Brief wird darauf hingewiesen, dass auch weitere Ordonnanzmunition zurückgegeben werden kann. „Allfällige (disziplinar)strafrechtliche Folgen bleiben vorbehalten“, heisst es. 


Ich bitte den Bundesrat darzulegen, worin diese Sanktionen bestehen und ob der Anreiz nicht erhöht werden könnte, damit tatsächlich im grösseren Stil widerrechtlich entwendete Munition zurückgebracht wird.


Evi Allemann, SP, 12. März 2008