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Steigende Heizölpreise: Massnahmen zur Milderung der Belastung der Mietenden
Wortlaut: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um die Belastung der Mietenden durch die stark gestiegenen Heizölpreise zu mildern. 

Begründung:
Die Mieterinnen und Mieter werden auch dieses Jahr mit massiv gestiegenen Heizkosten konfrontiert. Innert drei Jahren haben sich die Preise fast verdoppelt. In einer durchschnittlichen Vierzimmerwohnung mit hohem Energieverbrauch macht dies eine Kostensteigerung von rund 1000 Franken aus.

Die zuständigen Stellen des Bundes wie auch der Kantone forcieren die energetischen Sanierungen im Gebäudebereich. Das ist sehr begrüssenswert, denn so können die Energiekosten langfristig in Schach gehalten werden. Heute jedoch sitzen viele Mietende in einer finanziellen Falle: Entweder zahlen sie vor einer Sanierung übermässig hohe Heizkosten oder sie müssen nach einer Sanierung mit stark steigenden Nettomieten rechnen. 

Der Bundesrat soll deshalb Massnahmen prüfen, um die sehr hohe Kostenbelastung der Mietenden senken zu können. Zu denken ist dabei an: 
  • ein Förderprogramm für Gebäudesanierungen, welches gezielt auf energetisch besonders schlechte Gebäude ausgerichtet ist.
  • zusätzliche finanzielle Mittel für die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen: Die Zuschüsse aus dem Klimarappen waren oft so niedrig, dass sie leider kaum eine mietzinsdämpfende Wirkung erreichten.
  • eine rechtliche Verankerung eines Kürzungsrechts bei den Heizkosten für Mietenden in Gebäuden mit sehr schlechter Energieeffizienz. Mietende, die in energetisch besonders schlechten Gebäuden wohnen, sollen nach einer Übergangsfrist zusätzlich zu den Möglichkeiten des Mängelrechts das Recht erhalten, einen bestimmten Prozentsatz der Heizkosten kürzen zu dürfen.
Mit solchen Massnahmen kann eine breite Wirkung zu Gunsten der Mietenden und der Energieeffizienz ausgelöst werden und damit der Zielkonflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und Klimaschutz entschärft werden: 
  • Es besteht ein Sanierungsanreiz, der ganz gezielt bei jenen Gebäuden wirkt, die am vordringlichsten erneuert werden müssen.
  • Mieterinnen und Mieter wie auch WohneigentümerInnen mit besonders hohen Heizkostenabrechnungen werden entlastet.
  • Die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen, welche zum Teil sehr hoch ausfallen, werden gesenkt.
  • VermieterInnen werden dazu angehalten, den laufenden Gebäudeunterhalt zu tätigen, damit ihre Gebäude nicht in jene Kategorie abrutschen werden, die das Kürzungsrecht auslöst.