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Votum zur Parl. Initiative „Aktives Stimmrechtsalter 16“ |
Es gilt das gesprochene Wort.
„Sie wollen das doch gar nicht“, höre ich in der Debatte ums Stimmrecht 16 von älteren Leuten immer wieder. Oder: „Die sind doch mit 16 noch nicht reif, um politisch mitzuentscheiden“.
Da muss ich entgegen: In anderen Bereichen muten wir den Jungen viel Verantwortung zu, fordern von ihnen, dass sie gesellschaftlich Verantwortung übernehmen, dass sie mehr Disziplin und Leistungsbereitschaft an den Tag legen. Das ist alles richtig. Aber dann müssen wir die junge Generation auch in die politische Verantwortung einbinden und sie aktiv mitmachen lassen. Denn nur wer gefragt wird, beginnt zu denken. Nur wer sich angesprochen fühlt, fühlt sich auch betroffen. Nur wer erkennt, was die Politik mit seinem eigenen Lebensalltag zu tun hat, engagiert sich.
All jenen, die nun denken, „alles richtig, aber die Einheit der Altersgrenzen ist in Gefahr“, denen muss ich entgegen: Die Einheit der Altersgrenzen ist ein Mythos, den es in unserer Rechtsordnung nicht gibt. Sie kennt ganz verschiedene Altersgrenzen, die rechtlich nicht oder nur teilweise verknüpft sind:
- Ab 16 können Junge selbstständig über Glauben und Kirchenzugehörigkeit entscheiden und haben also die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Glaubens- und Gewissensfragen (religiöses Bekenntnis, ZGB 303 III). Dementsprechend kennt die evangelisch-reformierte Landeskirche das aktive Stimmrecht 16 sowie das passives Stimmrecht 18. Mein Vorschlag geht genau in diese gleiche Richtung. - Ab 16 gilt die sexuelle Volljährigkeit, ab 16 dürfen gegorene alkoholische Getränke gekauft werden; ab 16 dürfen Jugendliche bis 22 Uhr beschäftigt und für Überzeit eingesetzt werden; ab 16 dürfen Roller, leichte Motorräder und gewisse Kleinautos geführt werden - 15 ist das Mindestalter für Arbeit, 14 das Alter für den Erwerb des Töffli- und Traktor; 13 muss man sein, um für Botengänge und leichte Arbeiten herangezogen werden zu dürfen und ab 10 sind Junge strafmündig und damit dem Jugendstrafrecht unterstellt.
DIE Altersgrenze gibt es nicht – wir müssen also von Fall zu Fall entscheiden, welche Rechte und welche Pflichten ab welchem Lebensjahr sinnvollerweise zu geben bzw. einzufordern sind.
Die Frage ist also, ab wann die Jugendlichen politisch reif sind. Politische Reife heisst, dass man die Tragweite der Entscheide erkennen kann und ist damit juristisch vergleichbar mit der Urteilsfähigkeit, die vernunftgemässes Handeln voraussetzt und in der Rechtswissenschaft ab ca. 14-jährig anerkannt wird. Daran knüpft auch unsere Verfassung an: „Kinder und Jugendliche üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.“, d.h. dass das Stimmrecht möglichst an die (politische) Urteilsfähigkeit anknüpfen muss und nicht an die Volljährigkeit.
Die Senkung des Stimmrechtsalter soll jene 16- und 17-Jährigen stärken, welche die Politik interessiert verfolgen, eigene Ideen haben und mitgestalten möchten. Diese Jungen sind unsere politische Zukunft. Sie sind die Vorbilder für viele andere und können mit ihrem Engagement andere begeistern und motivieren.
Ich mache mir nichts vor: Das Stimmrechtalter 16 wird das politische Interesse nicht sprunghaft ansteigen lassen. Doch: Das Interesse darf kein Massstab sein, um politische Rechte zu geben oder zu verweigern. Tiefes Interesse muss im Gegenteil als Aufforderung an die Politik gesehen werden, alles daran zu setzen, das politische Interesse zu erhöhen. Eine von vielen Massnahmen ist die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16, gekoppelt mit einer guten politischen Bildung an den Schulen. |