Das klare Ja zur Personenfreizügigkeit liess weitherum aufatmen und Erleichterung machte sich breit. Erleichterung über den unmissverständlichen Volksauftrag zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit; Erleichterung aber auch darüber, dass selbst in der Krise und trotz der rabenschwarzen Angstmache der Intellekt über die Emotion gesiegt hat, die Vernunft über die Irrationalität der meisten gegnerischen Argumente.
Das deutliche Resultat ist vorerst ausschliesslich als Ja zur Fortsetzung des bilateralen Weges zu verstehen. Ein allfälliger EU-Beitritt der Schweiz ist damit leider noch nicht näher gerückt und fände derzeit kaum eine Mehrheit. Dies darf uns dennoch nicht dazu verleiten, den bilateralen Weg als den Königsweg zu verherrlichen und nicht mehr über Alternativen nachzudenken. Vielen ist durchaus bewusst, dass künftige Verhandlungen immer komplexer werden. Nur schon die Konstellation verdeutlicht dies: Inzwischen stehen 27 EU-Staaten der Schweiz gegenüber. Zu Beginn der Verhandlungen über den bilateralen Weg waren es erst 15. Zudem wird das EU-Regelwerk laufend verdichtet und weiterentwickelt. Unter diesen Umständen sind statische Abkommen wie die Bilateralen zunehmend eine Hypothek, dynamische wie Schengen/Dublin ein unberechenbares Risiko. In der demokratiebewussten Schweiz wird dies nicht mehr ewig zu halten sein. Deshalb ist es alles andere als „Klamauk“ (Doris Leuthard), wenn der vergangene Abstimmungssonntag als Auftakt zu ernsthaften Diskussionen über allfällige künftige Meilensteine hin zu einer möglichen EU-Vollmitgliedschaft gesehen wird. Die Forderung nach EU-Beitrittsdiskussionen ist vielmehr Ausfluss einer nüchternen Feststellung: Wir dürfen keine Tabus kennen, wenn wir aus der Position der Stärke heraus das Beste für unser Land erreichen wollen. Beenden wir also die Zeit der europapolitischen Tabus schleunigst!
Der bilaterale Weg ist derzeit die schweizerische Lieblingsroute nach Europa. Diese führt aber durch unwegsames, heikles Gelände, das zudem immer wieder einzustürzen droht. Das wird vor allem dann klar, wenn wir uns die heute bestehenden institutionellen Mängel vor Augen führen: Ein zentraler Aspekt der schweizerischen Vernetzung mit Europa ist die schönfärberisch als "autonomer Nachvollzug" bezeichnete Übernahme von EU-Recht ins Schweizer Landesrecht. „Autonom“ ist dieser Akt meist ganz und gar nicht, denn auch nur geringe Abweichungen vom EU-Recht können rasch zu erheblichen Diskriminierungen namentlich im Handel, aber auch darüber hinaus führen. In der Verwaltung ist deshalb bei neuen Gesetzeswerken der "Europareflex" stark verbreitet, d.h. das Schielen nach jener Lösung, welche die EU getroffen hat. Es gibt kein einziges grösseres Projekt der letzten Jahre, bei dem das Schielen nach der EU-Lösung nicht eine wichtige Rolle gespielt hätte – und zwar keineswegs aus Phantasielosigkeit oder Faulheit, sondern (zurecht) amtlich verordnet: Der Bundesrat ist verpflichtet, die Botschaften an die eidgenössischen Räte und die Bundesrats-Anträge für die Verordnungen jeweils mit einem Europakapitel zu versehen, das die Resultate einer sogenannten Europaverträglichkeitsprüfung aufzeigt. So ist es denn auch nicht erstaunlich, dass zig Gesetzesreformen der letzten Jahre stärker den Geist der EU atmen als manchen bewusst ist. Insbesondere das Anwaltsgesetz, das Bauproduktegesetz, das Heilmittelgesetz, das Gleichstellungsgesetz, das Binnenmarktgesetz oder das Anlagefondsgesetz erfuhren immer wieder europakompatible Anpassungen. Die Einführung der Mehrwertsteuer, die Patent- und Urheberrechtsrevisionen oder die Bestimmungen zur Produktsicherheit liessen sich von EU-Regelungen leiten. Eine Liste aller Erlasse, die auf Gemeinschaftsrecht verweisen oder sich von diesem in irgendeiner Form inspirieren liessen, existiert bis heute nicht. Zwar versichert der Bundesrat im Europabericht, dass wo immer möglich, eine Anpassung an EU-Recht nicht „autonom“, sondern vertraglich erfolgen sollte. Doch oft scheint der Entscheid, ob vertraglich oder autonom legiferiert werden soll, reichlich willkürlich oder mindestens unsystematisch gefällt zu werden. Das Gesetz über technische Handelshemmnisse ("Cassis de Dijon") hätte beispielsweise auch auf Gegenseitigkeit beruhen können, ebenso jenes über die regionale Patenterschöpfung ("Parallelimporte"). Auch das Schweizer Chemikalienrecht geriet aufgrund des neuen EU-Chemikalienrechts REACH unter Druck und muss vielfältig angepasst werden, um massive Diskriminierungen vermeiden zu können. Auch das könnte in Form von Verhandlungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geregelt werden. Demokratiepolitisch noch viel stossender ist das, was im Bereich Justiz und Inneres abläuft: Die EU hat der Schweiz bereits über 50 Notifizierungen von Schengen-relevantem Recht mitgeteilt. Ein Mitbestimmungsrecht der Schweiz gibt es nicht, und auch vom Controlling, welches das Europäische Parlament im Schengen-Bereich durchführt, ist die Schweiz ausgeschlossen. Wir ziehen (schein)autonom nach, haben aber null und nichts dazu zu sagen. Auf lange Sicht ist dieser Zustand nicht haltbar. Dem Bundesrat sind die Mängel des bilateralen Wegs stärker bewusst als er dies kommuniziert. Er prüft seit 2002, ob diese gegebenenfalls mit einem so genannten Rahmenabkommen abgemildert werden könnten, ist aber bis heute zu keinem klaren Schluss gekommen. Damit soll ein gemeinsames Dach über die wichtigsten bilateralen Verträge und die mit diesen verbundenen Gemischten Ausschüssen errichtet und der politische Dialog zwischen der Schweiz und der EU vertieft werden. Ein solches Abkommen würde die Öffnung der Schweiz wohl ein kleines Stück voranbringen und zu einem unkomplizierten und gerechten gegenseitigen Umgang beitragen. Die grundlegenden Probleme des Bilateralismus wären damit aber nicht gelöst. Auch wenn die Schweiz einfacher als heute an der dynamischen Fortentwicklung des EU-Rechts teilhaben könnte, würde sich an der Abhängigkeit der Schweiz von Brüsseler Entscheiden nichts ändern. Wie das von der Schweiz zu übernehmende europäische Recht ausgestaltet wird, bliebe weiterhin alleinige Sache der EU. Am Souveränitätsverlust und Demokratiedefizit, die mit dem bilateralen Weg verbunden sind, würde sich also nichts ändern. Ein Rahmenabkommen kann gewisse institutionelle Schwächen der Bilateralen abmildern, aber nicht aus dem Weg räumen. Über kurz oder lang führt kein Weg am EU-Beitritt vorbei. Die Diskussionen darüber müssen heute begonnen werden, denn sie werden lange dauern. Wenn wir irgendwann frei sein wollen vom „scheinautonomen“ Status, müssen wir den Befreiungsschlag rechtzeitig vorbereiten.
Erschienen im eSPress Nr. 6 vom 10. Februar 2009 |