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Der Bundesrat wird beauftragt, das Zusatzprotokoll zum UNO-Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte möglichst rasch zu unterzeichnen und umgehend die Ratifizierung einzuleiten.
Begründung: Das Fakultativprotokoll zum UNO-Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte steht seit der Annahme durch die UNO-Generalversammlung am 10. Dezember 2008 zur Unterzeichnung bereit. Es schafft die Möglichkeit, dass Einzelpersonen künftig ihre Sozialrechte vor dem UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gegenüber dem eigenen Staat geltend machen können – vorausgesetzt, der betreffende Staat hat das Zusatzprotokoll ratifiziert. Mit diesem Schritt hat die UNO auf internationaler Ebene endlich einen Ausgleich geschaffen zwischen den Sozial- und den Freiheitsrechten, bei welchen bereits seit vielen Jahren eine individuelle Beschwerdemöglichkeit besteht. Die Schweiz hat aussenpolitisch die Einführung einer individuellen Beschwerdemöglichkeit im Rahmen des erwähnten UNO-Paktes tatkräftig unterstützt. Auch hat die Schweiz entsprechende Zusatzprotokolle zu anderen Menschenrechtskonventionen jeweils unterzeichnet und ratifiziert, so namentlich am 29. September 2008 das Fakultativprotokoll zur UNO-Frauenrechtskonvention. Damit schuf die Schweiz auch in diesem Bereich die Möglichkeit, mittels Individual- oder Gruppenbeschwerden Verletzungen dieser Konvention mittels Mitteilung an einen UNO-Ausschuss einzuklagen. National- und Ständerat haben dieser Ratifizierung in der Frühlingssession 2008 praktisch einstimmig zugestimmt. Es ist an der Zeit, die Möglichkeit einer individuellen Beschwerdemöglichkeit auch im Bereich der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte einzuführen. Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, sobald es von zehn Staaten ratifiziert worden ist. Die Schweiz darf nun nicht zögern, sondern soll das Abkommen nun rasch möglichst ratifizieren und umsetzen.
Eingereicht am 20.3.2009 |