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Interpellation "Frauen, Frieden und Sicherheit: Umsetzung der UNO-Sicherheitsrats-Resolution 1325"

Der UNO-Sicherheitsrat ging im Jahre 2000 in einer wegweisenden Resolution 1325 auf die bedeutende Rolle der Geschlechterperspektive in allen Bereichen der Friedenspolitik ein und forderte, diese in sämtlichen konkreten Massnahmen zur Friedensförderung zu berücksichtigen. Zwecks Umsetzung in der Schweiz beauftragte die interdepartementale Kerngruppe Frieden eine Arbeitsgruppe, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zu erarbeiten. Dieser benennt Ziele und grundsätzliche Aktionslinien und enthält für die Jahre 2007–2009 einen Massnahmenkatalog. Der Bundesrat nahm davon am 31. Januar 2007 Kenntnis.

Ich bitte den Bundesrat mit Blick auf die Erneuerung dieses Nationalen Aktionsplans und die Erarbeitung eines neuen Massnahmenkataloges ab 2010 um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde das Ziel einer verstärkten Teilnahme von Frauen in der Friedensförderung erreicht? Was folgt daraus für die Zukunft?
2. Welche Massnahmen zur Prävention von gender-spezifischer Gewalt und den Schutz der Bedürfnisse und Rechte von Mädchen und Frauen während und nach Gewaltkonflikten wurden ergriffen? Mit welchen Erfahrungen und Schlussfolgerungen für die Zukunft?
3. Mit welchen Instrumenten wurde dafür gesorgt, dass die gender-sensitive Perspektive in allen Projekten und Programmen der Friedensförderung Eingang fand? Was folgt daraus für die Zukunft?
4. Der interdepartementalen Kerngruppe Frieden gehören Stellen aus fünf Departementen (EDA, VBS, EVD, EJPD und EFD) an, der Arbeitsgruppe 1325 aber nur solche aus EDA und VBS. Wird die AG 1325 mit Blick auf einen erneuerten Nationalen Aktionsplan und Massnahmenkatalog ab 2010 auf den Kreis der Beteiligten der Kerngruppe Frieden erweitert, insbesondere um die mit Friedenspolitik befassten Stellen im EVD (SECO) und EJPD (Bundesamt für Migration und Bundesamt für Polizei)? Mit welcher Begründung?
5. Gemäss Nationalem Aktionsplan ist der Bundesrat "der Ansicht, dass der Geschlechterperspektive sowohl im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik als auch in anderen Bereichen vermehrt Rechnung getragen werden muss." Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass diesem Anspruch auch bei der Erarbeitung des neuen Sicherheitspolitischen Berichts Rechnung getragen wird?
6. Wie sorgt der Bundesrat für eine verstärkte Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit in diesem Bereich?