Nach 1972 und 1997 blieb leider auch die jüngste Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten chancenlos. Die Ausgangslage für die Waffenexport-Verbotsinitiative war schwierig. In einer Wirtschaftskrise für eine Initiative zu kämpfen, deren Annahme einen Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt bedeutet hätte, ist wenig erfolgsversprechend. Angesichts dessen und angesichts des Erfolgs der Minarett-Initiative, die eher die Gegnerschaft von Exportverboten mobilisiert haben dürfte, ist das Resultat mit gut 30 Prozent Ja-Stimmen respektabel.
Ein Lichtblick sind auch die Zugeständnisse von Bundesrätin Doris Leuthard, die in der Kampagne immer wieder betonte, dass sie künftig keine Exporte nach Saudi-Arabien, Pakistan oder Ägypten mehr bewilligen will. In der Kampagne ist es gelungen, das Thema Waffenexporte auf die politische Agenda zu setzen, haltlose, teils gar skandalöse Exporte ans Licht zu bringen und den Druck auf die allzu lasche Kriegsmaterialexportpolitik des Bundesrates zu erhöhen. Auf dem Papier konnten wir bereits vor der Abstimmung einen Erfolg verbuchen, nämlich als der Bundesrat die Verordnung zum Kriegsmaterialgesetz präzisierte und deutlich machte, dass er weder Exporte an Staaten bewilligen will, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, noch an Staaten, in welchen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Diese an und für sich strengen Regeln stehen schwarz auf weiss im Ende 2008 revidierten Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung. Bereits seit März 2002 in Kraft ist zudem eine Bestimmung im selben Artikel, der besagt, dass die Situation im Innern des Bestimmungslandes, namentlich die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten, zu berücksichtigen sind. Bis heute hat der Bundesrat sich oft mit diesen restriktiveren Regeln gerühmt, sie jedoch bei konkreten Bewilligungen meist nicht angewendet. So zeigen die aktuellen Exportstatistiken, dass Länder wie Pakistan, Indien oder Saudi-Arabien weiterhin mit Waffen beliefert werden. Die Verordnungsrevision wurde gerne als Feigenblatt verwendet, blieb aber mehr oder weniger toter Buchstabe. Mit der Kritik am Regime für Rüstungsexport-Kontrollen sind wir nicht allein: 70 Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren werfen dem Bundesrat in einem offenen Brief an das Volkswirtschaftsdepartement, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sowie die Direktion für Völkerrecht Missachtung der schweizerischen Gesetzgebung vor. Das Kriegsmaterial-Exportregime bewegt sich in einem komplexen Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und Ethik. Umso zentraler und aus Gründen der Rechtssicherheit entscheidend ist, dass den Bestimmungen des Schweizer und des internationalen Rechts höchste Beachtung geschenkt wird. Die Angelegenheit wird in der GPK ein Nachspiel haben, das hoffentlich zum Vorspiel einer effektiv strengeren Praxis bezüglich Kriegsmaterialexporten wird. Denn nun müssen auf Worte Taten folgen!
Dieser Text erschien im eSPress vom 1. Dezember 2009. |